Satzung
der Fördeliga-Flensburg
§ 1. Spielberechtigung
(1) Spielberechtigt sind
alle registrierten Mitglieder der Fördeliga Flensburg.
(2) Die Fördeliga wird in
Mannschaften von mindestens 4 Spielern gespielt.
(3) Bis zum Ende der
Hinrunde können Spieler nachgemeldet werden. Die
Nachmeldung kann auch vor dem Spiel beim Gremium erfolgen und
kostet eine Aufwandspauschale von 3,- €
(4) Ein Wechsel eines
Spieles zwischen zwei Mannschaften ist nur bis zum Ende
der Hinrunde nur dann möglich, wenn der
Spieler in der laufenden Saison noch
nicht im Ligabetrieb eingesetzt wurde.
(5) Jede Mannschaft
bestimmt einen Kapitän und einen Stellvertreter, welche die
Mannschaft beim Gremium vertreten kann.
(6) Einen Spielerausweis
gibt es nicht.
(7) Das Gremium kann bei
gravierenden Gründen eine Zulassung verweigern oder
Spieler vom laufenden Spielbetrieb
ausschließen.
§ 2. Startgeld
(1) Das Startgeld pro
Mannschaft beträgt 55,- € und muss bei der Anmeldung beim
Kassenwart eingezahlt werden.
(2) Ausschüttung 90%
(Preisgeld und Pokale)
§ 3. Spielmodus und
Spielplan
(1) Gespielt wird nach
den in der gesamten Fördeliga gültigen Dartregeln.
(2) Je nach Anzahl der
gemeldeten Mannschaften werden Ligen mit 8-10
Mannschaften gebildet.
(3) Innerhalb einer
Saison spielen alle Mannschaften einer Liga jeweils zweimal
(Hin- und Rückrunde) gegeneinander.
(4) Gespielt werden vier
Spiele Einzel- und zwei Doppelspiele im Modus 501
D.O. mit drei Gewinnsätzen in der 1. Liga,
im Modus 501 M.O. mit zwei
Gewinnsätzen in allen anderen Ligen.
(5) Nach der 35.ten Runde
wird ausgebullt.
(6) Jeder Spieler einer
Mannschaft darf nur je ein Einzel- und ein Doppelspiel
spielen.
(7) Gewinnt eine
Mannschaft 4 oder mehr der Spiele, gewinnt sie das Match und
bekommt 2:0 Punkte, der unterlegene
bekommt 0:2 Punkte. Bei einem
Unentschieden bekommen beide Mannschaften
1:1 Punkte.
(8) Der Spielplan wird
vor Saisonbeginn durch das Gremium festgelegt. Der
Spieltag ist grundsätzlich am Freitag um
20:00 Uhr.
(9) Die Automaten müssen
auf maximal 0,50 € eingestellt sein. Die
Heimmannschaft kann die Spiele vormünzen.
(10) Die Heimmannschaft
fängt immer den ersten Satz(und den 3ten) an.
§ 4. Spielberichte
(1) Es müssen die vom
Gremium ausgegebenen Spielberichte entsprechend dem
Spielverlauf ausgefüllt und von beiden
Kapitänen unterschrieben werden.
(2) Die Ergebnisse müssen
bis spätestens Sonntag 20:00 Uhr nach dem Spiel von
der Heimmannschaft dem Gremium per SMS (0162-5647181)oder Email (berichte(at)foerdeliga-flensburg.de)gemeldet
werden.
Hierzu ist folgender Inhalt nötig:
2.a. Spieltag
2.b. Name der Heim- und
Gastmannschaft
2.c. Ergebnis mit Spielen
und Sätzen
(3) Wenn keine Meldung
vorliegt, kann das Gremium das Spiel für die
Heimmannschaft als verloren werten (0:6
Spiele und 0:12 / 0:18 Sätze).
(4) Der von beiden
Mannschaftskapitänen unterschriebene Spielbericht muss
innerhalb von zwei Wochen im Daddel Du abgegeben werden.
§ 5. Spielstätten
(1) Jede Mannschaft sucht
sich eine Spielstätte für seine Heimspiele.
(2) Spieler unter 18
Jahren dürfen nur an Automaten in Nichtrauchergaststätten
oder im Nichtraucherbereich spielen.
(3) Das Gremium kann
Spielstätten ablehnen, wenn ein fairer Spielbetrieb nicht
gewährleistet werden kann.
§ 6. Spielverlegungen
(1) Spielverlegungen sind
nur im Ausnahmefall zulässig.
(2) Eine Spielverlegung
muss mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn dem
Gremium gemeldet werden.
(3) Das Nachholspiel
findet am nächsten spielfreien Freitag statt.
(Einzelturnierserie)
(4) Spiele vom letzten
Spieltag der Rückrunde können nicht verlegt werden.
§ 7. Auf- und Abstieg
(1) Der Tabellenerste und –zweite steigt direkt in die
jeweils höhere Liga auf.
(2) Der Tabellenletzte
und –vorletzte steigt direkt in die jeweils niedrigere Liga ab.
§ 8. Gewinnausschüttung
§ 9. Rücktritt oder
Ausschluss eines Teams
(1) Tritt ein Team
innerhalb der Saison zurück oder wird innerhalb der Saison
ausgeschlossen, werden alle gespielten
Spiele aus der Wertung genommen.
(2) Ein Team wird
ausgeschlossen, wenn sie zu mehr als zwei Spielen nicht antritt.
(3) Das Gremium kann ein
Team wegen grobem unsportlichem Verhalten
ausschließen.
Flensburg Februar 2011
Das
Gremium der Fördeliga Flensburg