Satzung der Fördeliga-Flensburg

 

§ 1. Spielberechtigung

(1) Spielberechtigt sind alle registrierten Mitglieder der Fördeliga Flensburg.

(2) Die Fördeliga wird in Mannschaften von mindestens 4 Spielern gespielt.

(3) Bis zum Ende der Hinrunde können Spieler nachgemeldet werden. Die

     Nachmeldung kann auch  vor dem Spiel beim Gremium erfolgen und

     kostet eine Aufwandspauschale von 3,- €

(4) Ein Wechsel eines Spieles zwischen zwei Mannschaften ist nur bis zum Ende

     der Hinrunde nur dann möglich, wenn der Spieler in der laufenden Saison noch

     nicht im Ligabetrieb eingesetzt wurde.

(5) Jede Mannschaft bestimmt einen Kapitän und einen Stellvertreter, welche die

     Mannschaft beim Gremium vertreten kann.

(6) Einen Spielerausweis gibt es nicht.

(7) Das Gremium kann bei gravierenden Gründen eine Zulassung verweigern oder

     Spieler vom laufenden Spielbetrieb ausschließen.

§ 2. Startgeld

(1) Das Startgeld pro Mannschaft beträgt 55,- € und muss bei der Anmeldung beim

     Kassenwart eingezahlt werden.

(2) Ausschüttung 90% (Preisgeld und Pokale)

§ 3. Spielmodus und Spielplan

(1) Gespielt wird nach den in der gesamten Fördeliga gültigen Dartregeln.

(2) Je nach Anzahl der gemeldeten Mannschaften werden Ligen mit 8-10

     Mannschaften gebildet.

(3) Innerhalb einer Saison spielen alle Mannschaften einer Liga jeweils zweimal

     (Hin- und Rückrunde) gegeneinander.

(4) Gespielt werden vier Spiele Einzel- und zwei Doppelspiele im Modus 501

     D.O. mit drei Gewinnsätzen in der 1. Liga, im Modus 501 M.O. mit zwei

     Gewinnsätzen in allen anderen Ligen.

(5) Nach der 35.ten Runde wird ausgebullt.

(6) Jeder Spieler einer Mannschaft darf nur je ein Einzel- und ein Doppelspiel

     spielen.

(7) Gewinnt eine Mannschaft 4 oder mehr der Spiele, gewinnt sie das Match und

      bekommt 2:0 Punkte, der unterlegene bekommt 0:2 Punkte. Bei einem

     Unentschieden bekommen beide Mannschaften 1:1 Punkte.

(8) Der Spielplan wird vor Saisonbeginn durch das Gremium festgelegt. Der

     Spieltag ist grundsätzlich am Freitag um 20:00 Uhr.

(9) Die Automaten müssen auf maximal 0,50 € eingestellt sein. Die

     Heimmannschaft kann die Spiele vormünzen.

(10) Die Heimmannschaft fängt immer den ersten Satz(und den 3ten) an.

§ 4. Spielberichte

(1) Es müssen die vom Gremium ausgegebenen Spielberichte entsprechend dem

     Spielverlauf ausgefüllt und von beiden Kapitänen unterschrieben werden.

(2) Die Ergebnisse müssen bis spätestens Sonntag 20:00 Uhr nach dem Spiel von

     der Heimmannschaft dem Gremium per SMS (0162-5647181)oder Email (berichte(at)foerdeliga-flensburg.de)gemeldet werden.

     Hierzu ist folgender Inhalt nötig:

2.a. Spieltag

2.b. Name der Heim- und Gastmannschaft

2.c. Ergebnis mit Spielen und Sätzen

(3) Wenn keine Meldung vorliegt, kann das Gremium das Spiel für die

     Heimmannschaft als verloren werten (0:6 Spiele und 0:12 / 0:18 Sätze).

(4) Der von beiden Mannschaftskapitänen unterschriebene Spielbericht muss

     innerhalb von zwei Wochen im Daddel Du abgegeben werden.   

§ 5. Spielstätten

(1) Jede Mannschaft sucht sich eine Spielstätte für seine Heimspiele.

(2) Spieler unter 18 Jahren dürfen nur an Automaten in Nichtrauchergaststätten

     oder im Nichtraucherbereich spielen.

(3) Das Gremium kann Spielstätten ablehnen, wenn ein fairer Spielbetrieb nicht

     gewährleistet werden kann.

§ 6. Spielverlegungen

(1) Spielverlegungen sind nur im Ausnahmefall zulässig.

(2) Eine Spielverlegung muss mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn dem

     Gremium gemeldet werden.

(3) Das Nachholspiel findet am nächsten spielfreien Freitag statt.

(Einzelturnierserie)

(4) Spiele vom letzten Spieltag der Rückrunde können nicht verlegt werden.

§ 7. Auf- und Abstieg

(1) Der Tabellenerste und –zweite steigt direkt in die jeweils höhere Liga auf.

(2) Der Tabellenletzte und –vorletzte steigt direkt in die jeweils niedrigere Liga ab.

§ 8. Gewinnausschüttung

§ 9. Rücktritt oder Ausschluss eines Teams

(1) Tritt ein Team innerhalb der Saison zurück oder wird innerhalb der Saison

      ausgeschlossen, werden alle gespielten Spiele aus der Wertung genommen.

(2) Ein Team wird ausgeschlossen, wenn sie zu mehr als zwei Spielen nicht antritt.

(3) Das Gremium kann ein Team wegen grobem unsportlichem Verhalten

     ausschließen.

 

 

Flensburg Februar 2011

 

Das Gremium der Fördeliga Flensburg